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03 / Kosten & Folgen · Corona

Corona. Was die Krise finanziell hinterlassen hat.

Wirtschaftshilfen, Kurzarbeit, Krankenhäuser, Tests und Beschaffung – und der Unterschied zwischen Pandemieschaden und Politikkosten.

1.467 Wörter im Haupttext · etwa 9 Minuten · Redaktionsstand 24.09.2026

290Mrd. €

Modellschätzung · IW 2025

Geschätzter Ausfall an Wirtschaftsleistung

2020–2021

Wirtschaftliche Einbußen gegenüber einem angenommenen Verlauf ohne Krise. Nicht ausschließlich durch staatliche Beschränkungen verursacht und nicht identisch mit Staatsausgaben.

76 Mrd. € ausgezahlte Corona-Wirtschaftshilfen laut Evaluation 2025

Kostenseite der Corona-Revision Band 2, insbesondere Kapitel 54 und 84. Fiskalische Positionen durch Wirtschaftsministerium, Bundesagentur für Arbeit, Bundestag und Bundesrechnungshof ergänzt.

16 Kostenpositionen: Beträge, Zeiträume und Abgrenzung
16 dokumentierte Positionen. Beträge sind wegen Teilmengen, Zeiträumen und Kostenarten nicht pauschal addierbar.
Position / TrägerBetrag / ZeitraumWas die Zahl bedeutet
C01 · CoronaWertschöpfungsausfall der ersten beiden PandemiejahreGesamtwirtschaft290 Mrd. €2020–2021Gegenfaktualschätzung

185 plus 105 Mrd. Euro nach neuerem IW-Datenstand. Nicht ausschließlich durch staatliche Maßnahmen verursacht. I1

C02 · CoronaCorona-Wirtschaftshilfen des BundesBundRund 76 Mrd. €Programmlaufzeit, Bericht 2025Ausgezahlte Zuschüsse

Definierte evaluierte Programme; kein Gesamtbetrag aller Corona-Ausgaben. Schlussabrechnungen können Nettosaldo verändern. C1

C03 · CoronaKurzarbeitergeld einschließlich SozialbeitragserstattungBundesagentur für ArbeitRund 42 Mrd. €2020–2021Leistungsausgaben

Zweijahresbetrag; 20,22 Mrd. Euro 2021 darin enthalten. Transfer, nicht automatisch gleicher Wohlfahrtsverlust. C2

C04 · CoronaKurzarbeit: Jahresanteil 2021Bundesagentur für Arbeit20,22 Mrd. €2021Teilbetrag

Bereits in rund 42 Mrd. Euro für 2020/2021 enthalten. C2

C05 · CoronaKurzarbeit einschließlich SozialbeitragserstattungBundesagentur für Arbeit3,23 Mrd. €2022Leistungsausgaben

Anderes Jahr; nicht ausschließlich Corona zuzurechnen. Nicht mit einer reinen Corona-Ist-Zahl verwechseln. C3

C06 · CoronaKrankenhausausgleich und VersorgungsaufschlägeÖffentliche KrankenhausfinanzierungRund 21 Mrd. €März 2020–Juni 2022Förderzahlungen

Definierter Ausgleichsblock; nicht sämtliche Klinik-, Behandlungs- oder GKV-Kosten. C8

C07 · CoronaTestungen nach Testverordnung insgesamtBund17,8 Mrd. €Pandemieprogramm, BRH 2024Bundesausgaben

Umfasst verschiedene Leistungen und Zeiträume; Teilbeträge der Bürgertests, PCR und Prüfung nicht nochmals addieren. C5

C08 · CoronaBürgertestungen seit Juli 2021Bund8,5 Mrd. €Ab Juli 2021, BRH 2024Teilbetrag

In 17,8 Mrd. Euro Gesamtausgaben enthalten; keine gesamte Testverordnung. C5

C09 · CoronaPCR-Erstattungen im BRH-BerichtsrahmenBund3,2 Mrd. €BRH-Bericht 2024Teilbetrag

In Gesamtausgaben nach Testverordnung enthalten; abweichender Leistungs-/Zeitraumzuschnitt. C5

C10 · CoronaAbrechnung und Prüfung der TestungenBund / Kassenärztliche VereinigungenKnapp 406 Mio. €Bis Juni 2023Teilbetrag

Nicht zusätzlich zum Testverordnungs-Gesamtbetrag zählen. C5

C11 · CoronaMaskenbeschaffungBund / BMG5,9 Mrd. €Beschaffung ab 2020; Stand 2024Beschaffungsausgabe

Gesamter Beschaffungswert ist nicht vollständig nachgewiesene Verschwendung. Teil des breiteren PSA-Aufwands. C7

C12 · CoronaMasken-/PSA-Annexkosten der ÜberbeschaffungBund / BMG517 Mio. €Bis Ende 2024Lagerung / Logistik / Verwaltung

Aktualisierter Stand; die früheren 460 Mio. Euro bis Ende 2023 sind enthalten, nicht zusätzlich. C7

C13 · CoronaWeitere AnnexkostenBund / BMG>110 Mio. €Plan 2025–2027Geplante Folgekosten

Planangabe der Stellungnahme Dezember 2025; nicht als tatsächlich bereits verausgabt bezeichnet. C7

C14 · CoronaBerichtetes Bestellvolumen für ImpfstoffeBund / BMG13,1 Mrd. €Berichtsstand Januar 2023Sekundär belegtes Bestellvolumen

dpa unter Berufung auf BMG-Bestätigung. Keine hier geprüfte Vertrags- oder konsolidierte Ist-Abrechnung. C9

C15 · CoronaImpfprogramm-Istkosten, Länder, Kommunen und private RestlastenMehrere TrägerOffenUnterschiedliche Programme / JahreKonsolidierungslücke

Nicht vollständig in den ausgewählten Positionen erfasst. Keine unbelegte Gesamtsumme; offene Angaben sind keine Nullkosten. A3

G01 · Überlagerte KrisenfolgenÜberlagerte Wirtschaftsausfälle: Pandemie und GeopolitikGesamtwirtschaft445 Mrd. €2022–2024Gegenfaktualschätzung

100 plus 145 plus 200 Mrd. Euro. Einmal erfasst, nicht vollständig Corona oder Kriegspolitik zugeordnet; kein zusätzlicher Haushaltsabfluss. I1

„Offen“ bedeutet fehlende Konsolidierung, nicht null Euro. Der überlagerte 2022–2024-Block ist im zentralen Register nur einmal erfasst.

290 Milliarden Euro wirtschaftliche Lücke

Für 2020 und 2021 beziffert die datenrevidierte IW-Rechnung den Ausfall an Wirtschaftsleistung auf 290 Milliarden Euro: 185 Milliarden im ersten und 105 Milliarden im zweiten Jahr. Das ist eine Modellschätzung gegenüber einem Verlauf ohne Krise. Die ältere, häufig wiederholte Schätzung von 350 Milliarden Euro wird hier nicht zusätzlich verwendet. I1 I2

Die Kostenrechnung hat daneben eine zweite Ebene: konkrete öffentliche Programme. Wirtschaftshilfen, Kurzarbeit, Krankenhausausgleich und Beschaffung lassen sich teilweise direkt beziffern. Sie erklären, wohin Geld floss. Eine solche Zahlung kann einen Schaden abfedern, ohne ihn rückwirkend ungeschehen zu machen. Sie kann auch schlecht kontrolliert oder zu teuer sein. Beides muss getrennt untersucht werden.

Was die Politik finanziell erreichen sollte

Die staatlichen Wirtschaftshilfen sollten Unternehmen in der Notlage stabilisieren. Neben Zuschüssen kamen Kurzarbeit und Finanzierungsinstrumente zum Einsatz. Die erste Evaluation berichtet über einen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilisierung und zugleich über Verbesserungsbedarf bei Ausgestaltung und Vollzug. Eine Kostenbilanz, die sämtliche Auszahlungen automatisch als nutzlos behandelt, würde diese mögliche Gegenwirkung ausblenden. C1

Umgekehrt ist die Tatsache, dass ein Unternehmen Geld erhielt, noch keine vollständige Erfolgsmessung. Zu prüfen ist, ob eine sonst vermeidbare Insolvenz abgewendet wurde, ob Arbeitsplätze und produktive Substanz erhalten blieben, ob Überkompensation vorlag und welche Folgekosten die Förderung verursachte. Die Prüfung kann sich auf solche finanziellen Endpunkte konzentrieren, ohne an dieser Stelle medizinische Nutzenbewertungen vorzunehmen.

Die erste Rechnung: Zuschüsse an Unternehmen

Das Wirtschaftsministerium nennt für die evaluierten Corona-Wirtschaftshilfen rund 76 Milliarden Euro ausgezahlte Zuschüsse. Die Angabe stammt aus der Evaluation 2025; die damaligen Schlussabrechnungen waren noch nicht vollständig abgeschlossen. Sie ist deshalb ein dokumentiertes Auszahlungsvolumen, kein endgültiger Nettosaldo nach sämtlichen Rückforderungen. C1

Für den Staat ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zunächst eine Ausgabe. Für den Empfänger ist er eine Einnahme, mit der etwa laufende Verpflichtungen erfüllt werden können. Gesellschaftlich ist die Überweisung nicht automatisch ein zusätzlicher Verlust in gleicher Höhe. Sie verlagert einen Teil der Last und kann wirtschaftliche Strukturen erhalten. Ihr Ressourcen- und Verteilungseffekt muss gesondert geprüft werden.

Ein vereinfachtes Beispiel: Ein Betrieb erleidet einen Einnahmeausfall von 100.000 Euro und bekommt 60.000 Euro Hilfe. Daraus entstehen nicht automatisch 160.000 Euro Schaden. Ein Teil des bereits eingetretenen Ausfalls wird auf die öffentliche Finanzierung übertragen. Ebenso wenig ist der Betrieb vollständig entschädigt: laufende Kosten, persönliche Einkommensverluste und spätere Belastungen können verbleiben. Für eine belastbare Rechnung sind Schaden, Ersatz und Restbelastung auseinanderzuhalten.

Die zweite Rechnung: Kurzarbeit

Die Bundesagentur für Arbeit nennt für 2020 und 2021 zusammen rund 42 Milliarden Euro für Kurzarbeitergeld einschließlich der Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen. 20,22 Milliarden Euro entfallen auf 2021 und sind in der Zweijahressumme enthalten. Im Jahr 2022 kamen in dieser breiten Abgrenzung 3,23 Milliarden Euro hinzu; dieser spätere Betrag wird nicht ausschließlich Corona zugerechnet. C2 C3

Kurzarbeit ist gleichzeitig Belastung und Absicherung. Öffentliche oder beitragsfinanzierte Mittel stützen Einkommen und können Beschäftigungsverhältnisse erhalten. Ob sie insgesamt günstiger ist als Entlassung, Arbeitslosigkeit und spätere Neueinstellung, hängt vom jeweiligen wirtschaftlichen Verlauf ab. Zu hohe oder zu lange Förderung kann dagegen Anpassungen verzögern. Eine faire Bilanz prüft beides.

Für die persönliche Rechnung zählen nicht nur ausgezahlte Ersatzleistungen. Auch die Differenz zum regulären Einkommen, Veränderungen bei Selbstständigen und nicht kompensierte Arbeitsausfälle sind relevant. Solche Unterschiede dürfen nicht aus einer nationalen Durchschnittssumme als identischer Schaden für jeden Erwerbstätigen abgeleitet werden.

Die dritte Rechnung: Krankenhausfinanzierung

Nach der Antwort der Bundesregierung erhielten Krankenhäuser von März 2020 bis Juni 2022 rund 21 Milliarden Euro Ausgleichszahlungen und Versorgungsaufschläge. Das ist ein definierter Förderblock, nicht die Summe aller Behandlungen oder sämtlicher Pandemieausgaben des Gesundheitswesens. C8

Finanziell sind hier mehrere Fragen zu trennen. Eine Einrichtung kann Einnahmen verlieren, weil Leistungen ausfallen. Sie kann zugleich zusätzliche Vorhaltung benötigen. Ein pauschaler Ausgleich kann notwendige Kapazität erhalten, aber im Einzelfall höher oder niedriger als die tatsächliche Belastung ausfallen. Ob Zahlungen angemessen waren, entscheidet daher nicht die bloße Existenz freier Betten oder eines großen Fördervolumens.

Die prüfbare Rechnung wäre ein Vergleich aus entgangenen Erlösen, vermiedenen variablen Kosten, zusätzlichem Aufwand und tatsächlich erhaltenem Ausgleich. Ohne diese Gegenpositionen lässt sich aus der Fördersumme weder der gesamte Schaden noch eine allgemeine Überkompensation herleiten.

Die vierte Rechnung: Tests und Kontrolle

Für Testungen nach der Testverordnung weist der Bundesrechnungshof 17,8 Milliarden Euro Bundesausgaben aus. Darin liegen unterschiedliche Leistungen und Zeiträume. Die ebenfalls genannten 8,5 Milliarden Euro Bürgertests seit Juli 2021, 3,2 Milliarden Euro PCR-Erstattungen und knapp 406 Millionen Euro für Abrechnung und Prüfung sind deshalb keine Beträge, die nochmals zur Gesamtsumme addiert werden dürfen. C5

Der Rechnungshof bemängelte unter anderem die Abrechnungsprüfung und die Begründung von Vergütungspauschalen. Das ist eine konkrete, finanzielle Kontrollkritik. Sie unterscheidet sich von der unbelegten Behauptung, jede Testausgabe sei Betrug gewesen. Die Kostenkapitel der Corona-Revision ziehen genau diese Grenze zwischen realer Leistung, ineffizientem Verfahren, Verdacht und belegtem Missbrauch. C5 A3

Für künftige Programme wäre die Konsequenz unmittelbar: Zahlungsansprüche müssen mit prüfbaren Leistungsdaten verbunden sein. Mengen, Preise, Auffälligkeiten und Rückforderungen gehören in eine gemeinsame Kontrollstruktur. Wenn Daten fehlen, ist das kein Beweis für einen bestimmten zusätzlichen Schaden. Es ist aber ein Grund, die behauptete Wirtschaftlichkeit nicht als abschließend belegt zu behandeln.

Die fünfte Rechnung: Beschaffung und ihre Folgekosten

Die aktualisierte Rechnungshof-Stellungnahme von Dezember 2025 nennt 5,9 Milliarden Euro für Schutzmasken und 517 Millionen Euro Folgekosten bis Ende 2024. Weitere mehr als 110 Millionen Euro für 2025 bis 2027 waren eingeplant. Bereits verbuchte Kosten und künftige Planung stehen daher getrennt. Der Rechnungshof kritisiert eine massive Überbeschaffung; das BMG wies diese Bewertung zurück. C7

Eine Notfallbeschaffung kann einen Sicherheitsaufschlag rechtfertigen. Entscheidend ist, wie dieser bemessen wurde und wann die Bestellmengen an neue Erkenntnisse angepasst werden konnten. Eine nachträgliche Kostenprüfung muss deshalb den Entscheidungszeitpunkt berücksichtigen, ohne jede spätere Fehlsteuerung mit der ursprünglichen Unsicherheit zu entschuldigen.

Besonders wichtig sind die Folgekosten: Lagerung, Prüfung, Logistik, Beratung und Abwicklung können über die akute Beschaffung hinausreichen. Eine nicht mehr benötigte Bestellung ist nicht kostenlos, nur weil die Krise aus den Schlagzeilen verschwunden ist. Umgekehrt ist der gesamte Beschaffungswert nicht automatisch nachgewiesene Verschwendung. Genutzte, verwertete und nicht benötigte Mengen sowie Erlöse müssen getrennt werden.

Impfstoffbestellungen: ein eigener, noch nicht konsolidierter Strang

Ein zeitgenössischer dpa-Bericht nennt unter Berufung auf eine Bestätigung des BMG 13,1 Milliarden Euro Bestellvolumen für Corona-Impfstoffe mit Stand Januar 2023. Diese Angabe wird als berichtetes historisches Bestellvolumen geführt. Die zugrunde liegenden Verträge und eine durchgehende Ist-Ausgabenrechnung wurden für diese Webfassung nicht eingesehen. Aus ihr wird deshalb kein geprüfter endgültiger Kassenabfluss gemacht. C9

Für eine vollständige finanzielle Impfprogrammbilanz wären Bestellungen, Vertragsänderungen, tatsächliche Zahlungen, Lagerung, Verteilung, Durchführung und mögliche Rückflüsse aufeinander abzustimmen. Aus der Zahl bestellter Dosen lässt sich ohne diese Angaben kein vollständiger Nettokostenbetrag ableiten. Medizinische Wirkungs- oder Schadenszahlen werden hier bewusst nicht monetarisiert.

Was Bürger neben dem Staatshaushalt belastet

Ein vollständiges Kostenregister müsste auch Einkommensausfälle, zusätzliche betriebliche Schutz- und Organisationskosten, private Ausgaben und verlorene Arbeitszeit erfassen. Ein Teil davon kann bereits in volkswirtschaftlichen Produktions- oder Konsumrechnungen stecken. Ein anderer Teil bleibt außerhalb der hier bezifferten Programme. Diese offenen Positionen werden nicht erfunden und nicht stillschweigend als null behandelt.

Besonders bei Schulen und Betreuung wäre eine Geldrechnung anspruchsvoll: Arbeitszeitausfälle und spätere Einkommensfolgen benötigen eigene Daten und Annahmen. Eine pauschale Milliardenzahl ohne Abgrenzung würde die Aussagekraft schwächen. Die finanzielle Webfassung übernimmt daher keine ungesicherten Langzeitmonetarisierungen aus einer rein gesundheitlichen oder gesellschaftlichen Betrachtung.

Staatsausgaben und Bürgerkosten bilden außerdem keine vollständig getrennten Welten. Steuern und Beiträge finanzieren öffentliche Leistungen. Transfers kommen Bürgern und Betrieben zugute. Schulden verschieben Finanzierungslasten, während zukünftige Zinsen zusätzliche Haushaltsbelastungen auslösen können. Kreditaufnahme plus die damit bezahlte Ausgabe doppelt zu zählen wäre dennoch falsch.

Pandemie ist nicht automatisch gleich Politikkosten

Ein Produktionsausfall während einer Pandemie kann durch Erkrankung, freiwillige Verhaltensänderung, internationale Lieferstörungen und staatliche Einschränkungen entstehen. Eine Kostenbilanz muss deshalb zwischen dem externen Ereignis und der zusätzlichen Wirkung einer politischen Entscheidung unterscheiden. Die 290 Milliarden Euro sind keine kausale Schätzung ausschließlich deutscher Beschränkungsmaßnahmen. I1

Für die Jahre 2022 bis 2024 weist das IW weitere 445 Milliarden Euro aus. In diesem Zeitraum überlagern sich Pandemienachwirkungen und geopolitische Belastungen. Dieser Block erscheint in der gemeinsamen Kostenübersicht einmal als gemischte Krisenfolge. Er wird weder vollständig Corona noch vollständig der Kriegspolitik zugeschlagen.

Welche Summe sich daraus nicht bilden lässt

290 Milliarden Wirtschaftsausfall plus sämtliche Hilfszahlungen sind keine belastbare Corona-Gesamtschadenszahl. Die Hilfen können bereits entstandene Verluste ausgleichen und den beobachteten Verlauf beeinflussen. Außerdem enthält ein gesamtstaatlicher Finanzierungstransfer möglicherweise die spätere Programmausgabe einer anderen Stelle.

Die hier erfassten öffentlichen Blöcke decken zentrale Programme ab, aber nicht jede Ebene von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherungen. Das Kostenregister zeigt deshalb bei jeder Zeile Zeitraum, Träger, Kostenart und Überschneidungen. Eine vollständige nationale Nettobilanz wäre erst nach Zusammenführung dieser Rechnungen möglich.

Was nach der Krise überprüfbar bleiben muss

Die finanzielle Konsequenz ist konkret: Auszahlungen, Schlussabrechnungen, Rückforderungen und Restverpflichtungen müssen weiter öffentlich verfolgt werden. Dass das gesellschaftliche Leben weitergeht, beseitigt keine Rechnung. Es beweist aber auch nicht, dass alle Vorsorgemaßnahmen überflüssig waren.

Notfalltempo darf kein Dauerargument gegen Kostenkontrolle sein. Unsere Forderung ist eine nachvollziehbare Schlussrechnung je Programm und eine gesamtstaatliche Zusammenführung ohne Doppelzählungen. Nicht die dramatischste Summe, sondern der belegbare Einsatz und die belegbare Restbelastung gehören auf den Tisch.

Text mit Quellen speichern

Aus der Rechnung wird eine konkrete Frage.

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Wo steht die Schlussrechnung der Corona-Programme?

Bitte Auszahlungen, Schlussabrechnungen, Rückforderungen und offene Verpflichtungen je Programm mit Datenstand offenlegen. Die rund 76 Milliarden Euro evaluierten Wirtschaftshilfen und der geschätzte Produktionsausfall sind keine addierbaren Schadenssummen.

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Welche Folgekosten der Beschaffung bestehen noch?

Bitte bereits angefallene Lager-, Logistik-, Beratungs- und Abwicklungskosten von künftigen Planansätzen trennen. Wie wurden Bedarf, Bestellmengen, Vergütung und spätere Anpassungsmöglichkeiten geprüft?

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Was war wann bekannt?

Welche Daten und Annahmen trugen eine konkrete Entscheidung? Was war gesichert, was unsicher und was wurde erst später bekannt?

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Wer wurde wie belastet?

Welche Folgen trafen Kinder, Pflegebedürftige, Familien, Selbständige und Beschäftigte? Eine Gesamtzahl ersetzt keine gruppenbezogene Betrachtung.

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Welche milderen Mittel wurden geprüft?

Welche Alternativen bestanden im jeweiligen Zeitraum? Warum wurden sie angenommen oder verworfen, und wann wurde neu bewertet?

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Wo ist die unabhängige Bilanz?

Welche Akten, Datensätze, Anhörungen und Evaluationen sind zugänglich? Wer ist für offene Fragen zuständig?

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Quellen. Zahlen nachprüfen.

Jede Quelle nennt ihren eigenen Datenstand. Projektmanuskripte sind Arbeitsgrundlagen; wo vorhanden, ist die öffentliche Originalquelle direkt verlinkt.

I1 · Institut der deutschen Wirtschaft / Michael Grömling · 05.03.2025

Wie hoch sind die Verluste durch Pandemie und Krieg? IW-Report 10/2025

S. 10: 185 + 105 = 290 Mrd. Euro 2020/2021; 100 + 145 + 200 = 445 Mrd. Euro 2022–2024 als überlagerte Krisenfolgen. S. 12–13: 525 Mrd. Euro für die ersten 20 Quartale nach Q2/2008. Preisbereinigte Gegenfaktualmodelle, keine Haushaltsabrechnungen.

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I2 · Institut der deutschen Wirtschaft · 23.01.2022

Corona kostete bisher 350 Milliarden Euro Wertschöpfung

Ältere Schätzung; in dieser Webfassung für 2020/2021 durch die datenrevidierte IW-Rechnung von 2025 ersetzt, nicht zusätzlich gezählt.

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C1 · Bundeswirtschaftsministerium · Juni 2025

Evaluation der Corona-Wirtschaftshilfen zieht ein positives Fazit

Rund 76 Mrd. Euro ausgezahlte Zuschüsse bei rund 4,1 Mio. bewilligten Anträgen; Programmabgrenzung des Evaluationsberichts, kein Gesamthaushalt der Pandemie und kein endgültiger Nettosaldo nach allen Schlussabrechnungen.

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C2 · Bundesagentur für Arbeit · Geschäftsjahre 2020/2021

Geschäftsbericht 2021

Rund 42 Mrd. Euro für Kurzarbeitergeld einschließlich Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen 2020/2021; 2021 allein 20,22 Mrd. Euro. Nicht zusätzlich zur Zweijahressumme addieren.

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C3 · Bundesagentur für Arbeit · Geschäftsjahr 2022

Geschäftsbericht 2022

3,23 Mrd. Euro für Kurzarbeitergeld einschließlich Sozialversicherungsbeiträgen 2022; nicht ausschließlich Corona zurechenbar.

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C8 · Bundesregierung / Deutscher Bundestag · 12.04.2023

Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser

Antwort 20/6241: Rund 21 Mrd. Euro Ausgleichszahlungen und Versorgungsaufschläge März 2020–Juni 2022; keine Gesamtrechnung aller Krankenhaus- oder Behandlungskosten.

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C5 · Bundesrechnungshof · 05.02.2024

Ausgewählte Aspekte der Corona-Testungen und ihrer Abrechnungen

Amtliche Berichtszusammenfassung unmittelbar erneut verifiziert: 17,8 Mrd. Euro insgesamt; 8,5 Mrd. Euro Buergertests seit Juli 2021, 3,2 Mrd. Euro PCR sowie 406 Mio. Euro Abrechnung/Pruefung als Teil- und Zeitraumbetraege, nicht additiv zum Gesamtbetrag.

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A3 · Corona-Revision / Projektarchiv · 14.09.2026

Gesamt-Corona-Revision, Band 2 – vollständig

Arbeitsgrundlage: 2026_09_14 Gesamt-Corona-Revision Band 2 - vollständig.docx, 547 Seiten; Kapitel 54, 84 und 97. Die hier auffindbare Fassung enthält noch keine abgeschlossene gesamtstaatliche fiskalische Schlussrechnung.

Im Projektarchiv vorliegende Arbeitsgrundlage; kein öffentlich verifizierter Downloadlink.

C7 · Bundesrechnungshof / Oliver Sievers · 12.12.2025

Stellungnahme zur Beschaffung medizinischen Materials – Kommissionsdrucksache 21(27)19

Aktualisierte Prüfungsfeststellungen: 5,9 Mrd. Euro Maskenbeschaffung; 517 Mio. Euro Annexkosten bis Ende 2024. Weitere mehr als 110 Mio. Euro für 2025–2027 eingeplant, nicht als bereits ausgegeben gezählt. Gesamt-PSA-Ausgaben von mehr als 7 Mrd. Euro enthalten weitere Positionen und sind kein Zusatz zu den Teilbeträgen.

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C9 · dpa / APOTHEKE ADHOC, unter Berufung auf das BMG · 27.01.2023

13,1 Milliarden Euro für Corona-Impfstoffe

Zeitgenössischer Bericht über vom BMG bestätigtes Bestellvolumen; kein hier eingesehener Vertrag, keine konsolidierte Ist-Ausgabenrechnung. Deshalb nur als historisch berichtetes Bestellvolumen geführt, nicht als geprüfter Kassenabfluss.

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