# Klimapolitik. Was kostet welcher Nutzen?

EEG, Gebäude, Mobilität, Netze und Förderhaushalte – getrennt nach gezahlten Mitteln, künftigen Bindungen und realen Mehrkosten.

Redaktionsstand: 24.09.2026

Auf Grundlage der Klimapolitikfolgenabschätzung FINAL 4, ergänzt und korrigiert anhand der Originaltabellen sowie aktueller BMF-, UBA- und Rechnungshofquellen.

## Der erste Kostenblock: 248,3 Milliarden Euro

Für die Jahre **2000 bis 2020** ergeben die in der Studie von Frondel und Quitzau aufgeführten EEG-Differenzkosten rund **248,3 Milliarden Euro**. Gemeint ist die Förderung oberhalb des angesetzten Marktwerts des erneuerbaren Stroms. Das ist ein großer historischer Finanzierungsaufwand – aber weder die Gesamtsumme der deutschen Klimapolitik noch ein identischer volkswirtschaftlicher Verlust. [[K1]]

Die Abgrenzung ist bewusst enger als die bekannte Zahl von knapp 300 Milliarden Euro: Die Originaltabelle markiert ihre Werte für 2021 und 2022 ausdrücklich als Prognosen. Deshalb werden sie nicht als nachträglich festgestellte Auszahlungen ausgegeben. Nach den gerundeten Tabellenwerten lautet die Kontrollrechnung: **294,459 − 26,353 − 19,799 = 248,307 Milliarden Euro**. Die Addition der einzeln gerundeten Jahreszeilen kann geringfügig abweichen; die veröffentlichte Kennzahl bleibt 248,3 Milliarden. [[K1]]

## Was politisch erreicht werden soll

Klimapolitische Programme sollen Emissionen senken, Gebäude und Industrie umbauen und emissionsärmere Mobilität ermöglichen. Das Bundesfinanzministerium nennt diese Ziele ausdrücklich für den Klima- und Transformationsfonds. Die Kostenfrage beginnt nicht mit einem Streit über das Etikett Klimaschutz. Sie beginnt damit, welchen zusätzlichen Nutzen eine konkrete Ausgabe erreicht. [[K4]]

Ein Ziel begründet noch keinen beliebigen Preis. Zwei Maßnahmen können dieselbe zusätzliche Emissionsminderung erzielen und trotzdem sehr unterschiedliche Kosten haben. Eine effiziente Politik müsste das günstigere Mittel bevorzugen, solange Unterschiede bei Versorgungssicherheit, Verteilung oder anderen Nebenwirkungen den Vergleich nicht verändern. Genau diese instrumentenbezogene Prüfung bildet den Ausgangspunkt der vorhandenen Folgenabschätzung. [[A1]]

## Warum vier Kostenkonten nötig sind

**Erstens: Zahlungen und Förderungen.** Sie zeigen, wer Geld aufbringen musste und wer es erhalten hat. EEG-Förderung, Gebäudeschüsse und Kaufprämien gehören auf dieses Konto. Für einen Zahler ist die Belastung real. Gesamtwirtschaftlich steht der Zahlung aber auch ein Empfänger gegenüber.

**Zweitens: Investitionen.** Neue Netze, Anlagen, Fahrzeuge und Gebäudeausstattung sind nicht einfach verschwundenes Geld. Sie können über Jahre Leistungen erzeugen. Entscheidend ist deshalb, welche Investitionen zusätzlich erforderlich wurden, welche Alternativen bestanden und welche Restwerte verbleiben.

**Drittens: reale Mehrkosten.** Hier geht es um den Unterschied gegenüber einem praktikablen Alternativpfad: zusätzliche Bau-, Betriebs-, Finanzierungs- und Verwaltungskosten abzüglich vermiedener Ausgaben. Der Preis einer gesamten neuen Heizung ist beispielsweise nicht automatisch der Preis der Klimapolitik, wenn ohnehin eine Ersatzanlage erforderlich gewesen wäre.

**Viertens: wirtschaftliche Folgewirkungen.** Dazu gehören mögliche Produktionsverlagerung, entgangene Investitionen und Veränderungen der Importabhängigkeit. Solche Wirkungen dürfen nicht allein aus zeitlichem Zusammentreffen abgeleitet werden. Für eine Zahl braucht es einen nachvollziehbaren Vergleich und eine Prüfung anderer Ursachen. Diese Trennung übernimmt die Webfassung aus der Folgenabschätzung. [[A1]]

## Der Förderhaushalt: ein Jahr, mehrere Ebenen

Im vorläufigen Abschluss 2025 weist das BMF **26,6 Milliarden Euro KTF-Programmausgaben** aus. Davon sind **17,4 Milliarden Euro** als investive Ausgaben eingeordnet. Enthalten sind außerdem **3,1 Milliarden Euro** zur Gasspeicherumlage. Der gesamte Fonds ist deshalb nicht gleichbedeutend mit zusätzlichen Klimaschäden oder einer ausschließlich emissionsmindernden Ausgabe. [[K3]]

Für die Bundesförderung effiziente Gebäude wurden 2025 rund **12,0 Milliarden Euro ausgezahlt**; neue Förderzusagen beliefen sich auf **9,3 Milliarden Euro**. Die Gebäudeauszahlungen sind ein Teil der KTF-Rechnung. Sie dürfen nicht obenauf addiert werden. Neuzusagen und Auszahlungen gehören zudem nicht zwingend zu denselben Projekten und Jahren. Für 2026 nennt das BMF **37,4 Milliarden Euro geplante KTF-Programmausgaben** – einen Planwert, keine bereits abgeschlossene Jahresrechnung. [[K4]]

Auch eine Zuweisung aus einem anderen Sondervermögen ist nicht automatisch eine zusätzliche Programmausgabe. Wandert Geld zunächst in einen Fonds und anschließend an den Empfänger, wird derselbe Finanzierungsweg nicht zweimal teuer. Wer politische Kostensummen aus Haushaltsmeldungen zusammenstellt, muss solche internen Bewegungen herausrechnen.

## Gebäude: Zuschuss, Eigenanteil und laufende Ersparnis

Bei einer Gebäudemaßnahme braucht es zwei getrennte Rechnungen. Die Haushaltsrechnung fragt nach dem öffentlichen Zuschuss. Die Eigentümerrechnung fragt nach Eigenanteil, Finanzierung, Betriebskosten und Restwert. Erst eine dritte, gesellschaftliche Rechnung fasst den zusätzlichen Ressourcenverbrauch zusammen, ohne den Zuschuss erneut als zusätzliche reale Ressource zu verbuchen.

Ein Rechenbeispiel, ausdrücklich ohne Anspruch auf typische Marktpreise: Eine neue Anlage kostet 30.000 Euro, eine ohnehin notwendige Alternative 15.000 Euro. Der Staat zahlt 9.000 Euro Zuschuss. Der Eigentümer finanziert 21.000 Euro und damit zunächst 6.000 Euro mehr als beim ungeförderten Alternativkauf. Die Gesellschaft hat jedoch nicht 30.000 plus 9.000 Euro zusätzliche Kosten. Vor weiteren Effekten beträgt die Investitionsdifferenz 15.000 Euro. Davon sind künftige Betriebsersparnisse und Restwertunterschiede abzuziehen; Finanzierung, Wartung und Nebenarbeiten können hinzukommen.

Für eine belastbare Förderbewertung muss zusätzlich geklärt werden, ob die Maßnahme ohne Förderung ebenfalls durchgeführt worden wäre. Bezahlt der Staat einen ohnehin geplanten Austausch, ist die Fördersumme real, die zusätzliche Wirkung des Zuschusses aber kleiner. Umgekehrt können Förderungen eine tatsächlich sonst unterbliebene Maßnahme ermöglichen. Die bloße Zahl bewilligter Anträge entscheidet zwischen diesen Fällen nicht.

## Mobilität: Kaufprämie ist nicht Fahrzeugwert

Zum Ende des früheren Umweltbonus nannte das Wirtschaftsministerium rund **10 Milliarden Euro Förderung seit 2016** für etwa **2,1 Millionen Fahrzeuge**. Diese historische Programmangabe ist vom neuen Förderrahmen ab 2026 zu unterscheiden. Sie wird in der Kostenübersicht nicht mit KTF-Jahressummen addiert, solange deren zeitliche Überschneidungen nicht vollständig ausgeschieden sind. [[K7]]

Beim einzelnen Fahrzeug reicht die Frage nach dem Auspuff nicht. Ein Kostenvergleich braucht Anschaffung, Finanzierung, Energieverbrauch, Wartung, Lebensdauer, Restwert und die tatsächlich verdrängte Alternative. Für den Klimaeffekt kommen Produktion und Energiebereitstellung hinzu. Die Förderung eines zusätzlichen emissionsärmeren Fahrzeugs ist anders zu bewerten als eine Zahlung an jemanden, der dasselbe Fahrzeug ohnehin gekauft hätte.

Eine Kaufprämie kann für den Empfänger nützlich sein, ohne pro eingesetztem Steuereuro besonders viel zusätzliche Wirkung zu erzielen. Umgekehrt darf ein höherer Anschaffungspreis nicht isoliert als Verlust behandelt werden, wenn spätere Betriebskosten niedriger ausfallen. Eine nüchterne Bilanz endet deshalb weder bei der Fördersumme noch beim Listenpreis.

## Stromnetze: eine große Rechnung mit langem Zeithorizont

Der Bundesrechnungshof verwies 2024 auf **mehr als 460 Milliarden Euro erwartete Netzinvestitionen bis 2045**. Diese Größenordnung gehört sichtbar in die Debatte. Sie ist aber eine langfristige Investitionsperspektive, nicht bereits ausgegebenes Geld. Ebenso wenig wäre ohne Energiewende jeder heutige Netz-Euro entfallen: Erneuerung und Modernisierung hätten auch in einem anderen Stromsystem Kosten verursacht. [[K5]]

Für eine politische Mehrkostenrechnung wäre deshalb ein Vergleich zweier vollständiger Systeme erforderlich. Auf beiden Seiten müssten Erzeugung, Netze, Speicher, Reserve, Betrieb, Versorgungssicherheit und Rückbau stehen. Nur die Differenz ist eine zusätzliche Belastung des gewählten Pfades. Wer ausschließlich den Preis einer Kilowattstunde am Erzeugungsort nennt, beantwortet nicht die Frage nach den Kosten ihrer verlässlichen Bereitstellung beim Verbraucher.

Dass ein Netz einen Vermögenswert schafft, macht es nicht kostenlos. Dass eine Investition teuer ist, macht sie nicht automatisch unwirtschaftlich. Entscheidend sind Auslastung, Lebensdauer, Alternativen und die damit vermiedenen Kosten. Genau hier sollte eine öffentliche Folgenabschätzung nachrechenbare Annahmen statt wechselnder Gesamtetiketten liefern.

## Was dem Aufwand gegenübersteht

Das Umweltbundesamt bilanziert für erneuerbare Energien im Jahr 2025 rund **265 Millionen Tonnen vermiedene CO₂-Äquivalente**; etwa **78 Prozent** entfallen auf Strom. Das ist eine berechnete Substitutionswirkung gegenüber fossiler Bereitstellung, keine direkte Messung des kausalen Erfolgs einer einzelnen deutschen Fördernorm. Die Bilanz berücksichtigt auch Emissionen aus Vorketten. [[K6]]

Für die Kosten-Nutzen-Frage sind danach weitere Schritte nötig: Welcher Teil dieser Wirkung wurde zusätzlich durch das geprüfte Instrument erreicht? Welche fossilen Brennstoffausgaben wurden vermieden? Welche Anlagen und Kompetenzen entstanden? Welche zusätzlichen Systemkosten fielen an? Wurde Produktion nur verlagert oder weltweit tatsächlich emissionsärmer?

Ein jährlicher Emissionseffekt darf nicht unbesehen mit zwanzig Jahren kumulierter Kosten verrechnet werden. Ebenso wenig darf der gesamte Nutzen erneuerbarer Energie vollständig einer einzelnen Förderung zugeschrieben werden. Die im Ausgangsmanuskript enthaltenen Wirkungsrechnungen dienen deshalb als Prüfstruktur, nicht als fertige Kassenrechnung.

## Was eine Kosteneffizienzrechnung wirklich braucht

Die entscheidende Formel lautet: **zusätzliche reale Kosten über die Nutzungsdauer geteilt durch zusätzlich vermiedene Emissionen über dieselbe Nutzungsdauer**. Für beide Seiten muss dieselbe Alternative gelten. Ein Förderquotient ist daneben zulässig, muss aber als Förderquotient bezeichnet werden: Er misst die öffentliche Zahlung pro Wirkungseinheit, nicht den gesamten gesellschaftlichen Nettoverlust.

Ein einfaches, frei gewähltes Beispiel macht die Sensitivität sichtbar. Eine Maßnahme benötigt eine Million Euro zusätzliche Ressourcen und vermeidet jährlich 1.000 Tonnen. Über 20 Jahre wären das ohne Diskontierung 20.000 Tonnen und 50 Euro je Tonne. Wirkt sie nur zehn Jahre, werden daraus 100 Euro. Wäre die Hälfte der Minderung auch ohne die Maßnahme eingetreten, verdoppelt sich der Quotient nochmals. Das ist keine Schätzung eines realen Programms, sondern eine Erklärung der notwendigen Angaben.

Auch der Geldwert des vermiedenen Schadens benötigt eigene Annahmen. Die frühere Folgenabschätzung verwendet unter anderem **5 Euro je Tonne als bewusst niedrigen Bewertungsfall**, nicht als gemessenen oder allgemein anerkannten Klimanutzen. Aus einer solchen Setzung darf kein objektiver Beweis werden, jede teurere Maßnahme sei nutzlos. Außerdem gilt rechnerisch: Eine Milliarde Tonnen mal fünf Euro sind **fünf Milliarden Euro**, nicht 25 Milliarden. Die abweichenden Angaben der Ausgangszusammenfassung werden hier nicht übernommen. [[A1]]

## Was Bürger tatsächlich tragen können

Für Bürger entstehen Belastungen über mehrere Wege: direkte Eigenanteile, Preise, Netzentgelte und die Finanzierung öffentlicher Programme. Entlastungen können durch Zuschüsse, niedrigere laufende Energiekosten oder andere Rückflüsse entstehen. Der Saldo hängt unter anderem davon ab, ob jemand Eigentümer oder Mieter ist, investieren kann und die geförderte Technik tatsächlich nutzt.

Ein Transfer von einem Verbraucher zu einem Anlagenbetreiber verschwindet gesamtwirtschaftlich nicht. Verteilungsneutral ist er deshalb noch lange nicht. Die Frage, wer zahlen muss und wer eine Förderung erhält, gehört ausdrücklich neben die Effizienzrechnung. Auch eine wirksame Maßnahme kann schlecht verteilt sein; auch eine sozial freundlich verteilte Maßnahme kann zu teuer sein.

Für eine persönliche Belastung wäre ein Haushalt über mehrere Jahre zu betrachten. Die gesamte nationale Fördersumme durch die Einwohnerzahl zu teilen und als individuelle Rechnung auszugeben, würde Förderempfänger, Verbrauchsunterschiede und Vermögenswerte unterschlagen.

## Das Ergebnis: kein Freibrief auf beiden Seiten

Die vorhandenen Daten belegen erhebliche Finanzierungs- und Investitionsvolumina. Sie erlauben in dieser Zusammenstellung keine lückenlose, überschneidungsfreie Nettorechnung sämtlicher deutscher Klimapolitik seit 1990. Die Website weist deshalb die einzelnen großen Blöcke aus und kennzeichnet die verbleibenden Lücken. Das ist keine Entlastung der Politik: Gerade wegen der Größenordnung muss sie erklären, welcher zusätzliche Nutzen mit welcher Ausgabe erreicht wird.

Ebenso wenig folgt aus dem Fortbestehen der Welt, dass Emissionsminderung keinen Wert habe. Eine Folgenabschätzung prüft nicht Weltuntergang gegen Entwarnung, sondern zusätzliche Wirkung gegen zusätzliche Kosten. Die brauchbare Frage ist: **Hätte dieselbe Wirkung mit weniger Geld, weniger Belastung oder einer anderen Kombination von Maßnahmen erreicht werden können?**

Unsere Forderung ist eine öffentliche Rechnung je Instrument, jährlich fortgeschrieben: Auszahlung, Verpflichtung, Eigenanteil, Systemmehrkosten, Wirkung, Nutzungsdauer, Rückflüsse und geprüfte Alternative. **Klimaschutz ist ein Ziel. Kostendisziplin bleibt eine Pflicht.**

## Kostenpositionen

K01 – EEG-Differenzkosten, historische Tabellenreihe
248,3 Mrd. € · 2000–2020
Historische Förderkosten; Stromverbraucher / Förderfinanzierung
Eigene Auswertung: 294,459 minus 26,353 minus 19,799 = 248,307. Keine vollständigen Klimapolitikkosten und kein Nettowohlfahrtsverlust. [K1]

K02 – Häufig genannte EEG-Studiengesamtsumme
294,459 Mrd. € · 2000–2022; Studie 2023
Ist-/Prognose-Mischreihe; Förderfinanzierung
2021 und 2022 sind in der Originaltabelle Prognosen. Nicht zusätzlich zu 248,3 Mrd. zählen; nicht als verifizierte aktuelle Ist-Summe verwenden. [K1]

K03 – KTF-Programmausgaben
26,6 Mrd. € · 2025, vorläufiger Abschluss
Haushaltsausgabe; Bund / KTF
Enthält Gebäudeausgaben und weitere Programme; 3,1 Mrd. Gasspeicherumlage enthalten. Kein reiner Klimaschaden. [K3]

K04 – Investiver Anteil der KTF-Ausgaben
17,4 Mrd. € · 2025
Teilbetrag; Bund / KTF
Bereits in den 26,6 Mrd. Euro KTF enthalten. Nicht addieren. [K3]

K05 – Bundesförderung effiziente Gebäude: Auszahlungen
12,0 Mrd. € · 2025
Teilbetrag / Programmausgabe; Bund / KTF
Bereits im KTF-Jahresbetrag enthalten; nicht zusätzlich zu dessen 26,6 Mrd. Euro zählen. [K4]

K06 – Bundesförderung effiziente Gebäude: Neuzusagen
9,3 Mrd. € · 2025
Förderzusage; Bund / KTF
Nicht mit Auszahlungen desselben Jahres gleichsetzen; andere Projekt- und Zahlungszeitpunkte. [K4]

K07 – KTF-Programmausgaben im Wirtschaftsplan
37,4 Mrd. € · 2026
Haushaltsplan; Bund / KTF
Planstand September 2026; keine abgeschlossene Jahres-Ist-Rechnung. [K4]

K08 – Früherer Umweltbonus für Elektrofahrzeuge
Rund 10 Mrd. € · 2016–Dezember 2023
Historische Förderung; Bund
Angabe zum damaligen Programmende. Überschneidet sich zeitlich mit Förderhaushalten; nicht blind addieren. [K7]

K09 – Erwartete Stromnetzinvestitionen
>460 Mrd. € · Bis 2045; Bericht 2024
Langfristige Investitionsschätzung; Netzbetreiber / Finanzierung über Netze
Nicht bereits ausgegeben. Bruttoinvestition mit Vermögenswert; nicht vollständig klimapolitischer Mehrbedarf. [K5]

K10 – Neue E-Auto-Förderung: Programmrahmen
3 Mrd. € · 2026–2029
Mehrjähriger Förderrahmen; Bund / KTF
Neues Programm, nicht alter Umweltbonus. Künftige Bindung, keine bisherige Gesamtausgabe. [K4]

K11 – Private Investitionsmehrkosten und Systemnettokosten
Offen · Instrumenten- und lebensdauerbezogen
Keine konsolidierte Summe; Haushalte / Unternehmen
Ohnehin nötige Ersatzinvestitionen, Betriebsersparnisse und Fördertransfers abgrenzen; hier keine unbelegte nationale Pauschale. [A1]

## Quellen

[K1] Berenberg / Manuel Frondel, RWI und RUB; Jörn Quitzau – Ökologischer Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft: Kosten und Nutzen (September 2023).
Tabelle 1, Druckseite 11: 294,459 Mrd. Euro 2000–2022; die Jahre 2021 (26,353) und 2022 (19,799) sind ausdrücklich Prognosen. Eigene Auswertung der nicht als Prognose markierten Jahre 2000–2020: rund 248,3 Mrd. Euro. Keine Fortschreibung auf 2026.
https://www.berenberg.de/uploads/web/Economics/Documents-DE/Trends/2023-09-22_BERENBERG-MAKRO_Trends_%C3%96kologischer-Umbau-von-Wirtschaft-und-Gesellschaft_Studie.pdf

[K4] Bundesfinanzministerium – Klima- und Transformationsfonds: Maßnahmen, Ausgaben und Zusagen (04.09.2026).
BEG-Auszahlungen 2025: 12,0 Mrd. Euro; Neuzusagen: 9,3 Mrd. Euro. KTF-Programmausgaben 2026: 37,4 Mrd. Euro geplant. Neue E-Auto-Förderung: 3 Mrd. Euro Rahmen 2026–2029. Alles getrennte Abgrenzungen.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentliche_Finanzen/SVIK/KTF/klima-und-transformationsfonds.html

[A1] Projektarchiv / vorhandene Folgenabschätzung – Klimapolitikfolgenabschätzung Deutschland – FINAL 4 UNTERGRENZE (12.09.2026).
Arbeitsgrundlage: 2026_09_12 Klimapolitikfolgenabschaetzung_Deutschland_2026_FINAL_4_UNTERGRENZE.pdf, insbesondere Kapitel 67–89, S. 43–54. Kostenpositionen erneut an Primärquellen geprüft; Rechen- und Abgrenzungsfehler nicht übernommen.
Projektarchiv / keine öffentliche Downloadadresse.

[K3] Bundesfinanzministerium – Vorläufiger Abschluss von Bundeshaushalt, KTF und SVIK 2025 (29.01.2026).
KTF-Programmausgaben 2025: 26,6 Mrd. Euro, darunter 17,4 Mrd. investive Ausgaben. 3,1 Mrd. Euro Gasspeicherumlage enthalten. Die EEG-Finanzierung liegt seit 2025 außerhalb des KTF im Kernhaushalt.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2026/01/Inhalte/Kapitel-2-Analysen/2-1-abschluss-bundeshaushalt-ktf-svik-2025.html

[K7] Bundeswirtschaftsministerium – Umweltbonus endet mit Ablauf des 17. Dezember 2023 (16.12.2023).
Rund 10 Mrd. Euro Förderung seit 2016 für etwa 2,1 Millionen Elektrofahrzeuge. Historische Mitteilung zum damaligen Förderende, nicht das 2026 gestartete neue Programm.
https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/12/20231216-umweltbonus-endet-mit-ablauf-des-17-dezember-2023.html

[K5] Bundesrechnungshof – Energiewende: Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit (07.03.2024).
Mehr als 460 Mrd. Euro erwartete Netzinvestitionen bis 2045. Langfristige Bruttoinvestitionen; nicht bereits ausgegeben und nicht vollständig klimapolitische Zusatzkosten.
https://bundesrechnungshof.de/berichte/umsetzung-der-energiewende-im-hinblick-auf-die-versorgungssicherheit-bezahlbarkeit-und-umweltvertraeglichkeit-der-stromversorgung

[K6] Umweltbundesamt – Erneuerbare Energien – vermiedene Treibhausgase (15.05.2026).
265 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente im Jahr 2025 nach Substitutionsbilanz, rund 78 Prozent aus Strom. Wirkung erneuerbarer Energie, nicht ohne Weiteres der kausale Effekt einer bestimmten deutschen Förderregel.
https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/energie/erneuerbare-energien-vermiedene-treibhausgase